Wir vertreten im Individualarbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorrangig in den nachfolgenden Bereichen:
- Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
- Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
- Beratung bei Trennung und Ausscheiden von Führungskräften
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Gestaltung von Mitarbeiter-Vergütungsregelungen und von variablen Vergütungssystemen
- Abmahnungen
- Vorbereitung und Gestaltung von Kündigungen
- Abwehr von und Verteidigung gegen Kündigungen
- Abfindungsverhandlungen
- Rechtssichere Gestaltung von Wettbewerbsverboten und Vertretung in Konkurrenzschutzsachverhalten
- Arbeits- und Dienstzeugnisse
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: